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Vertragsstaatenkonferenzen

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Die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) ist das höchste Gremium der Klimarahmenkonvention. Bei den jährlich stattfindenden Konferenzen soll die Umsetzung der 1994 in Kraft getretenen Klimarahmenkonvention gefördert und überprüft werden.

COP 1 in Berlin (1995)
Die erste Vertragsstaatenkonferenz fand im Frühjahr 1995 in Berlin statt. Wichtigstes Ergebnis war die Verabschiedung des "Berliner Mandats". Dieses sah vor, bis zur dritten Vertragsstaatenkonferenz (Kyoto, 1997) ein verbindliches Protokoll mit Reduktionszielen und
-fristen für die Industrienationen zu verhandeln.

Weiters wurde das Sekretariat der Klimarahmenkonvention eingerichtet. Dieses befindet sich seit 1997 in Bonn.

COP 2 in Genf (1996)
Im Juli 1996 fand die 2. Vertragsstaatenkonferenz statt, auf der aber keine nennenswerten Fortschritte erzielt werden konnten. Die Festlegung von verbindlichen CO2-Reduktionszielen wurde nicht erreicht.

COP 3 in Kyoto (1997)
In der 3. Vertragsstaatenkonferenz wurde das Kyoto-Protokoll verabschiedet, in dem verbindliche Emissionsbegrenzungen und
-reduktionen festgelegt wurden. Demnach müssen die Industrie- und Transformationsländer ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen bis zum Jahr 2010 im Schnitt um 5,2 % senken (bezogen auf die Werte von 1990).

Die EU verpflichtete sich zu einer Reduktion der Treibhausgase von 8 % im Zeitraum 2008-2012, mit dem Jahr 1990 als Referenzjahr. Im Rahmen einer internen Lastenaufteilung haben die einzelnen europäischen Länder dabei unterschiedliche Reduktionsziele ausgehandelt (z. B. Österreich - 13 %).

Weiters kam es zur Einführung der Flexiblen Mechanismen im Rahmen des Kyoto-Protokolls.

COP 4 in Buenos Aires (1998)
Auf der vierten Vertragsstaatenkonferenz wurde über die Umsetzung des Kyoto-Protokolls verhandelt. Es wurde ein Aktionsplan (Buenos Aires Plan of Action) verabschiedet, der die Etappen für die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen vorgab.

COP 5 in Bonn (1999)
Hauptthema bei der fünften Vertragsstaatenkonferenz war die Frage, bis zu welchem Höchstmaß die Vertragsstaaten flexible Mechanismen nutzen dürfen, um die Reduktionsziele zu erreichen.

COP 6 in Den Haag (2000)
Die 6. Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag führte zu keiner gemeinsamen Grundsatzerklärung und wurde schließlich vertagt: Im Juni 2001 wurde in Bonn weiterverhandelt.

COP 6 Teil 2 in Bonn (2001)
Der zweite Teil der sechsten Vertragsstaatenkonferenz in Bonn führte auf politischer Ebene soweit zur Klärung der wichtigsten offenen Punkte, dass der Weg für Detailbeschlüsse offen war.

COP 7 in Marrakesch (2001)
Auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz konnte insbesondere ein Regelwerk für die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls geschaffen werden. Weiters wurde das Executive Board gewählt und damit einer der Grundsteine für die Durchführung eines CDM-Projekts gelegt.

COP 8 in Neu Delhi (2002)
Die achte Vertragsstaatenkonferenz brachte eine Reihe von technischen Beschlüssen und eine abschließende "Delhi Declaration" hervor. Weiters wurde das Executive Board in seiner Funktionsweise bestätigt.

COP 9 in Mailand (2003)
Auf der COP 7 in Marrakesch auf der Marrakesch Akkords angenommen wurden, wurden auch Aufforstungs- und Wiederbewaldungsprojekte im Rahmen des CDM genehmigt. Es gab jedoch keine Einigung bezüglich der Regeln für solche Projekte. Bei der COP 9 wurde eine Entscheidung bezüglich des Prozederes und der Modalitäten für Senkenprojekte in der ersten Verpflichtungsperiode angenommen.

COP 10 in Buenos Aires (2004)
Die Konferenz der Hoffnung, durch das erwartete Inkrafttreten des Kyoto Protokolls am 16. Februar 2005.
COP 11 in Montreal (2005)
Bei der COP/MOP 1 (COP 11) in Montreal wurde das JI-Supervisory-Committee eingesetzt.

COP 12 in Nairobi, Kenya (2006)
Das zweite Meeting of the Parties des Kyoto Protokolls (COP/MOP 2), wurde mit der 12. Conference of the Parties to the Climate Change Convention (COP 12) in Nairobi, Kenia, vom 6. bis 17. November 2006 abgehalten.

Wesentliche Diskussionspunkte waren u. a. "Adaptation" in Entwicklungsländern und ein post Kyoto Regime.