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Rechtliche Rahmenbedingungen

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Gesetze & Richtlinien
Mit 21.8.2003 wurde das Österreichische JI/CDM-Programm gestartet, das als vierte Säule im Umweltförderungsgesetz verankert ist (BGBl. 185/1993 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I 52/2009).

Details zur Ausgestaltung des Programms sind in den Richtlinien für das Österreichische JI/CDM-Programm festgelegt, die am 23. Oktober 2007 in ihrer letzten Fassung im Wr. Amtsblatt veröffentlicht wurden.

Memoranda of Understanding (MoU)
Um die Abwicklung konkreter JI- oder CDM-Projekte zu erleichtern, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit einigen Ländern "Memoranda of Understanding (MoUs)" abgeschlossen.
Diese MoUs sind politische Rahmenvereinbarungen zwischen zwei Ländern zur Zusammenarbeit bei JI/CDM-Projekten. Sie sind aber keine notwendige Voraussetzung für den Ankauf von Emissionsreduktionen im österreichischen JI/CDM-Programm.

Bis Februar 2009 wurden mit folgenden Ländern MoUs abgeschlossen:

  1. Argentina
  2. Bolivia
  3. Bulgaria
  4. China
  5. Colombia
  6. Czech Republic
  7. Ethiopia
  8. Estonia
  9. Ghana
  10. Hungary
  11. Indonesia
  12. Latvia
  13. Mexico
  14. Mongolia
  15. Morocco
  16. New Zealand
  17. Panama
  18. Peru
  19. Philippines
  20. Romania
  21. Slovakia
  22. Tunesia
  23. Vietnam